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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB” genannt) regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Unternehmen xappido ag (nachfolgend “Betreiber” genannt) und dem Kunden, welcher das Online-Dienstleistungsangebot VisualNumbers - Budget | Szenarien | Analyse (nachfolgend “Dienstleistung” oder “Dienstleistungen” genannt) in Anspruch nimmt. Als Kunde gilt jede natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Schweiz, welche sich für das oben genannte Angebot registriert hat. Durch die Registrierung auf der Webseite des Betreibers akzeptiert der Kunde diese AGB vorbehaltlos.

1.2 Der Betreiber behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Die neuen Bedingungen werden dem Kunden per E‑Mail an die im Kundenkonto hinterlegte E‑Mail-Adresse bekanntgegeben. Wenn der Kunde der Änderung widersprechen möchte, kann er dies innerhalb von 30 Tagen ab Datum der Mitteilung tun. Ohne Widerspruch innerhalb dieser Frist gilt die Änderung als genehmigt.

Angebot und Leistungen

2.1. Der Betreiber bietet dem Kunden Software-as-a-Service (SaaS) Dienstleistungen gemäss Beschreibung auf der Webseite VisualNumbers - Budget | Szenarien | Analyse an. Die von dem Kunden abonnierten Dienstleistungen werden vom Betreiber über die Dauer des abonnierten Zeitraumes im Internet zur Verfügung gestellt und, soweit entgeltlich, in Rechnung gestellt.

2.2 Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Leistungsumfang der Dienstleistungen und Angebote anzupassen. Solche Änderungen treten, wenn nicht anders erwähnt, jeweils mit sofortiger Wirkung in Kraft. Bei Preiserhöhungen oder Leistungsbeschränkungen zu Lasten des Kunden steht es dem Kunden frei, gemäss den geltenden Fristen zu kündigen. Macht der Kunde vom Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gelten die Änderungen als genehmigt. Für den Starter-Plan gilt diese Ziffer nur nach Massgabe von Ziffer 3.8.

2.3. Die vom Betreiber dem Kunden bereitgestellten Dienstleistungen und deren Inhalten sind urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung der Dienstleistungen und der Bezahlung von Abonnements durch den Kunden hat keine Übertragung von Immaterialgüterrechten zur Folge.

2.4 Enthält der Plan des Kunden den KI-Assistenten, steht dieser im Rahmen einer üblichen Nutzung zur Verfügung. Der Betreiber kann die Anzahl der Anfragen begrenzen, um den Betrieb für alle Kunden sicherzustellen; die jeweils geltende Grenze weist er in der Anwendung aus, zusammen mit dem laufenden Verbrauch. Nähert sich der Kunde der Grenze, weist ihn der Betreiber in der Anwendung darauf hin, bevor die Nutzung eingeschränkt wird. Eine Einschränkung lässt die übrigen Leistungen des Plans unberührt. Die Antworten des Assistenten sind Hinweise zur Bedienung und zur Einordnung der vom Kunden erfassten Zahlen; sie sind keine Rechts-, Steuer- oder Buchführungsberatung, und der Kunde bleibt für seine Auswertungen verantwortlich.

Testphase, Starter-Plan und Beginn der Verrechnung

3.1 Bei der Registrierung wählt der Kunde zwischen zwei Wegen. Wählt er den unentgeltlichen Starter-Plan, verlangt der Betreiber keine Zahlungsdaten; es gelten die Ziffern 3.4 bis 3.10. Wählt er ein kostenpflichtiges Abonnement, hinterlegt er bei Vertragsschluss Zahlungsdaten und kann die Dienstleistungen während 14 Tagen ab Vertragsschluss unentgeltlich nutzen (Testphase); es gelten zusätzlich die Ziffern 3.11 bis 3.13. Welche Leistungen der jeweilige Plan umfasst, weist der Betreiber in der Preisübersicht auf seiner Webseite aus.

3.2 Im Starter-Plan entsteht durch Zeitablauf kein kostenpflichtiges Abonnement. Hat der Kunde ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen, beginnt die Verrechnung nach Ablauf der Testphase, erstmals am 15. Tag nach Vertragsschluss, zum in der Preisübersicht ausgewiesenen Preis des gewählten Plans und Zahlungsrhythmus. Kündigt der Kunde innerhalb der Testphase nach Ziffer 3.11, entstehen ihm keine Kosten.

3.3 Der Betreiber informiert den Kunden mindestens 7 Tage vor Ablauf der Testphase per E‑Mail. Bei einem kostenpflichtigen Abonnement nennt er darin das Datum, ab dem verrechnet wird, den Betrag, den Zahlungsrhythmus und den Weg zur Kündigung nach Ziffer 3.11. Beim Starter-Plan nennt er die Bestätigung nach Ziffer 3.4 und deren Frist und erinnert nach Ablauf der Frist mindestens ein weiteres Mal. Denselben Hinweis zeigt der Betreiber in der Anwendung an.

3.4 Die Ziffern 3.4 bis 3.10 gelten für Konten im Starter-Plan sowie für Konten, deren kostenpflichtiges Abonnement geendet hat. Die Weiterführung im Starter-Plan setzt eine einmalige Bestätigung des Kunden voraus. Als Bestätigung gilt der Klick auf den Bestätigungslink in der E‑Mail nach Ziffer 3.3, die Bestätigung in der Anwendung oder jede Anmeldung des Kunden innerhalb der Frist. Die Frist beträgt 30 Tage ab Ablauf der Testphase. Der Leistungsumfang des Starter-Plans ist kleiner als jener der Testphase; er ergibt sich aus Ziffer 3.8.

3.5 Mit dem Wechsel in den Starter-Plan wird das Konto auf dessen Leistungsumfang beschränkt. Inhalte, die über diesen Leistungsumfang hinausgehen, bleiben gespeichert; der Kunde kann sie einsehen und exportieren, aber nicht bearbeiten. Bis zum Ablauf der Frist nach Ziffer 3.4 bleibt das Konto dem Kunden zugänglich.

3.6 Bestätigt der Kunde nicht innerhalb der Frist nach Ziffer 3.4 und schliesst er auch kein Abonnement ab, deaktiviert der Betreiber das Konto. Er weist den Kunden vorher mindestens einmal per E‑Mail darauf hin. Nach der Deaktivierung kann sich der Kunde nicht mehr anmelden. Die im Konto erfassten Daten bleiben 90 Tage ab Deaktivierung gespeichert.

3.7 Nach Ablauf der Frist nach Ziffer 3.6 löscht der Betreiber das Konto und die darin erfassten Daten. Er weist den Kunden vorher mindestens einmal per E‑Mail auf die bevorstehende Löschung und auf seinen Anspruch nach Ziffer 3.9 hin. Während der Aufbewahrung nach Ziffer 3.6 bearbeitet der Betreiber die Daten ausschliesslich zum Zweck einer allfälligen Wiederherstellung des Zugangs und zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten; eine Nutzung zu Werbezwecken findet nicht statt. Aus Sicherungskopien werden die Daten mit Ablauf des Sicherungszyklus entfernt, spätestens 30 Tage nach der Löschung.

3.8 Der Leistungsumfang des Starter-Plans ergibt sich aus der Preisübersicht auf der Webseite des Betreibers in der bei der Bestätigung nach Ziffer 3.4 geltenden Fassung. Der Starter-Plan ist unentgeltlich und hat kein festes Ende. Der Betreiber kann ihn ändern oder einstellen; Änderungen zu Lasten des Kunden sowie die Einstellung des Plans kündigt er mindestens drei Monate vorher per E‑Mail an. In diesem Fall kann der Kunde seine Daten während der Ankündigungsfrist und während weiterer 90 Tage exportieren.

3.9 Der Kunde kann seine Auswertungen im Umfang seines Plans exportieren; die Preisübersicht nennt die je Plan verfügbaren Formate. Unabhängig vom Plan stellt der Betreiber dem Kunden auf Anfrage die von diesem erfassten Daten einmalig unentgeltlich in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zur Verfügung, innerhalb von 30 Tagen ab Anfrage. Vor einer Löschung nach Ziffer 3.7 besteht dieser Anspruch in jedem Fall.

3.10 Die Deaktivierung nach Ziffer 3.6 lässt das Vertragsverhältnis unberührt; es ruht. Mit der Löschung nach Ziffer 3.7 endet es ohne weitere Erklärung.

3.11 Der Kunde kann ein kostenpflichtiges Abonnement innerhalb der Testphase jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung ist in der Anwendung möglich und bedarf keiner Form. Sie wird sofort wirksam; eine Verrechnung nach Ziffer 3.2 findet nicht statt. Der Kunde kann das Konto anschliessend im Starter-Plan weiterführen; die Ziffern 3.4 bis 3.10 gelten sinngemäss, wobei die Frist nach Ziffer 3.4 mit der Kündigung zu laufen beginnt.

3.12 Der Betreiber verwendet die nach Ziffer 3.1 hinterlegten Zahlungsdaten ausschliesslich zur Abwicklung der Zahlungen aus diesem Vertrag. Die Daten werden bei einem Zahlungsdienstleister gespeichert; der Betreiber nennt diesen in seiner Datenschutzerklärung. Endet der Vertrag, werden die Daten nach Massgabe der Datenschutzerklärung gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

3.13 Je Kunde besteht der Anspruch auf eine Testphase einmal je Plan. Der Betreiber kann eine weitere Testphase gewähren.

Abonnement und Entgelt

4.1. Ein kostenpflichtiges Abonnement entsteht, wenn der Kunde einen kostenpflichtigen Plan und die Abrechnungsperiode auswählt und diese Auswahl unter Angabe des Preises ausdrücklich bestätigt. Das Hinterlegen von Zahlungsdaten allein begründet kein Abonnement.

4.2 Vor dem Ablauf der Testphase oder des aktuellen Abonnements besteht für den Kunden die Möglichkeit, frei zwischen Monats- und Jahresabonnements zu wählen.

4.3 Der Betreiber kann Abonnemente mit unterschiedlichem Leistungsumfang und Gebühren anbieten. Der Wechsel auf ein Abonnement mit einem anderen Leistungsumfang ist für den Kunden jederzeit möglich.

4.4 Der Kunde verpflichtet sich, an den Betreiber für die Bereitstellung der Software das gemäss seinem Abonnement vereinbarte Entgelt zzgl. gesetzlicher MwSt. zu bezahlen. Die Rechnungsstellung erfolgt gemäss seinem Abonnement jährlich respektive monatlich im Voraus. Für den unentgeltlichen Starter-Plan besteht keine Zahlungspflicht und erfolgt keine Rechnungsstellung.

4.5 Das Entgelt orientiert sich am ausgewählten Abonnement (Laufzeit und Leistungsumfang). Bei Änderungen am Abonnement oder am Nutzungsprofil stellt der Betreiber dem Kunden die Differenz in Rechnung. Hat eine Änderung eine Gutschrift zur Folge, wird diese für künftige Rechnungen verwendet.

4.6 Guthaben aus Gutschriften wird ausschliesslich für künftige Rechnungen verwendet und kann nicht ausbezahlt werden.

Vertragsdauer und -kündigung

5.1 Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Anmeldung und Registrierung durch den Kunden.

5.2 Monatsabonnements werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können von beiden Parteien unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jeweils vor der nächsten monatlichen Abrechnung gekündigt werden.

5.3 Jahresabonnements werden für die Zeitdauer von 12 Monaten abgeschlossen. Sofern der Kunde nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf der Jahresfrist kündigt, verlängert sich das Abonnement jeweils automatisch um ein weiteres Jahr.

5.4 Die Kommunikation der Kündigung erfolgt ausschliesslich auf elektronischen Weg (per E‑Mail oder innerhalb der Software).

5.5 Der Vertrag kann von jeder Partei jederzeit widerrufen oder gekündigt werden.

5.6 Wird ein Vertrag gemäss dieser Ziffer durch den Kunden widerrufen oder gekündigt, hat der Kunde keinen Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung von bereits geleisteten Zahlungen.

5.7 Wird ein Vertrag gemäss dieser Ziffer durch den Betreiber widerrufen oder gekündigt, werden dem Kunden bereits bezahlte, aber noch nicht beanspruchte Dienstleistungen zurückvergütet.

5.8 Allfälliges Guthaben hat keinen Währungs- oder Tauschwert, ist nicht übertragbar und nicht erstattungsfähig und verfällt nach der Beendigung des bezahlten Abonnements.

5.9 Der Starter-Plan wird auf unbestimmte Zeit geführt. Der Kunde kann ihn jederzeit und ohne Frist in der Anwendung oder per E‑Mail beenden; der Betreiber löscht Konto und Daten anschliessend innerhalb von 30 Tagen, auf Wunsch des Kunden sofort. Die Ziffern 5.2, 5.3 sowie 5.6 bis 5.8 gelten für den Starter-Plan nicht.

5.10 Endet ein kostenpflichtiges Abonnement, führt der Betreiber das Konto auf Wunsch des Kunden im Starter-Plan weiter; die Beschränkungen dieses Plans gelten ab dem Ende des bezahlten Zeitraums, wobei Ziffer 3.5 sinngemäss anwendbar ist. Erklärt der Kunde nichts, gelten die Ziffern 3.6 bis 3.9 sinngemäss.

Pflichten und Haftung des Kunden

6.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Angebote und Dienstleistungen des Betreibers vertrags- und rechtskonform zu nutzen.

6.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Massnahmen zu treffen, um seine Zugangsdaten vor Missbrauch oder Verlust zu schützen. Ferner ist der Kunde verpflichtet, das bei der Registrierung erstellte Passwort bei Verdacht auf Verlust sowie in regelmässigen Abständen zu ändern.

6.3 Der Kunde kann für sämtliche Schäden, welche dem Betreiber oder Dritten durch die Benutzung der Infrastruktur oder Dienstleistungen des Betreibers durch ihn oder die ihm zugehörigen Benutzer entstehen, haftbar gemacht werden.

6.4 Der Kunde verpflichtet sich, die aus der bereitgestellten Software stammenden Daten auf Richtigkeit zu überprüfen.

6.5 Der Kunde ist verpflichtet, Mängel an der bereitgestellten Software innerhalb von 3 Tagen nach der Feststellung gegenüber dem Betreiber schriftlich mitzuteilen.

6.6 Der Kunde ist verpflichtet, keine sensitiven Daten ausserhalb der Software an den Betreiber zu übermitteln. Dies umfasst insbesondere aber nicht abschliessend Auszüge aus Anwendungsdaten oder Bildschirmfotos die zwecks Unterstützung oder Fragen an den Anbieter per E‑Mail übermittelt werden. Ein lückenloser Schutz der Kommunikation ausserhalb der Software und die entsprechende Wahrung der Geheimhaltung kann weder vom Kunden noch Betreiber vollständig gewährleistet werden.

6.7 Der Kunde hält die im Kundenkonto hinterlegte E‑Mail-Adresse aktuell. Der Betreiber richtet Mitteilungen nach den Ziffern 1.2, 3.3, 3.6, 3.7 und 3.8 an diese Adresse.

6.8 Der Kunde führt für dieselbe Organisation nicht mehrere unentgeltliche Konten, um die Beschränkungen des Starter-Plans zu umgehen.

Pflichten und Haftung des Betreibers

7.1 Der Betreiber ist im Rahmen der personellen und finanziellen Möglichkeiten bestrebt, für höchste Qualität und Verfügbarkeit zu sorgen. Der Betreiber garantiert für die angebotenen Dienstleistungen keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Dies beinhaltet auch die vorübergehende Beeinträchtigung infolge Überprüfungen und Wartungsarbeiten des Betreibers oder dessen Lieferanten.

7.2 Der Betreiber schliesst die Haftung für sich selbst, soweit gesetzlich zulässig, für jegliche dem Kunden entstehenden direkten oder indirekten Schäden aus. Dies gilt insbesondere für entgangene Gewinne, Datenverluste und Ansprüche Dritter (einschliesslich für Fahrlässigkeit). Dieser Haftungsausschluss gilt auch für den Schaden der direkt oder indirekt durch die Nutzung der bereitgestellten Software entsteht. Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind Schäden aus rechtswidriger Absicht und grober Fahrlässigkeit. Für Datenverluste, die auf eine vom Betreiber vertragswidrig vorgenommene Deaktivierung oder Löschung zurückgehen, haftet der Betreiber nach den gesetzlichen Bestimmungen.

7.3 Der Betreiber garantiert keine Richtigkeit der von der bereitgestellten Software ausgewiesenen Funktionalitäten oder Daten. Der Betreiber ist jedoch bestrebt, Probleme früh zu erkennen und geeignete Massnahmen anzuwenden.

Datenschutz und Geheimhaltung

8.1 Mit dem Akzeptieren dieser AGB erklärt der Kunde gleichzeitig sein Einverständnis zur Datenschutzerklärung des Betreibers jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Diese sind permanent auf der Webseite des Betreibers aufgeschaltet.

8.2 Betreiber und Kunde verpflichten sich selbst und ihre Mitarbeiter, andere Hilfspersonen und beigezogene Dritte, alle nicht allgemein bekannten Unterlagen und Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Erfüllung oder dem Bezug von Dienstleistungen erhalten oder erfahren, streng vertraulich zu behandeln. Die vorgenannte Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht über Beendigung der vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien zeitlich unbefristet weiter und ist auf allfällige Rechtsnachfolger zu übertragen.

8.3. Der Betreiber verwendet Namen und Kennzeichen des Kunden sowie die für den Kunden erbrachten Dienstleistungen nur mit dessen vorheriger Einwilligung zu Referenzzwecken. Der Kunde kann eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen.

8.4 Für die Daten, die der Kunde in der Software erfasst, ist der Kunde verantwortlich. Der Betreiber bearbeitet sie ausschliesslich zur Erfüllung dieses Vertrags und nach Weisung des Kunden. Er zieht Unterbeauftragte nur bei, wenn diese zu gleichwertigen Pflichten verpflichtet sind, und nennt sie in seiner Datenschutzerklärung. Er unterstützt den Kunden bei der Erfüllung von Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschbegehren betroffener Personen und meldet ihm Verletzungen der Datensicherheit unverzüglich. Die Löschung nach den Ziffern 3.7 und 5.9 gilt als vereinbarte Weisung des Kunden.

Weitere Bestimmungen

9.1 Auf den Vertrag ist ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand sind die ordentlichen Gerichte des Kantons Luzern, Schweiz. Der Betreiber ist berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz bzw. Geschäftssitz zu belangen.

9.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (Fassung 2026-1) gelten ab dem 05.10.2026 und ersetzen alle vorherigen Publikationen. Die vorhergehende Fassung vom 19.11.2021 bleibt auf der Webseite des Betreibers abrufbar. Für Konten, die beim Inkrafttreten dieser Fassung bereits deaktiviert oder ohne Bestätigung nach Ziffer 3.4 sind, beginnen die Fristen nach den Ziffern 3.6 und 3.7 erst mit der Mitteilung nach Ziffer 1.2 zu laufen.